Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen der DDHT GmbH & Co. KG für den Verkauf von Medizinprodukten


Vertragspartner


Betreiber des Onlineshops und Ihr Vertragspartner ist die
Digital Dental & Healthcare Technology GmbH & Co. KG

Tatzelwurmweg 5, D-82031 Grünwald
Geschäftsführer Dr. Dr. (Phd-UCN) Johann Lechner, Robert Huber

Handelsregister Amtsgericht München HRA 11 25 19

Telefon: +49 (0) 89 - 244 15 44 60
Telefax: +49 (0) 89 – 244 15 44 69
E-Mail: info@cavitau.de
Website: www.cavitau.de / www.shop.cavitau.de

- DDHT GmbH wird nachstehend als „DDHT“,“ wir“ oder „uns“ bezeichnet –



§ 1 Geltungsbereich


(1) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) finden Anwendung auf alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S. von § 14 BGB (wie Zahnärzte, zahnärztliche Berufsausübungsgemeinschaften, Kliniken), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern i.S. von § 13 BGB schließen wir nicht ab.

(2) Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Waren“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.


(3) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden den Käufern in Textform schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen die Käufer einer Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch die Käufer genehmigt. Auf ein Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden die Käufer bei einer Änderung dieser Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.


(4) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers einen Vertrag schließen oder die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.


(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.


(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.


(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften im Rahmen dieser AGB haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.



§ 2 Zustandekommen eines Vertrags über den Onlineshop

§ 2.1 Registrierung als Nutzer


(1) Vor der erstmaligen Bestellung in unserem Online-Shop ist eine Registrierung unter dem Button „Anmelden“ erforderlich. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind vom Käufer vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Mit der Anmeldung gibt der Käufer eine E-Mail-Adresse als Nutzername und ein Passwort an. Der Nutzername darf weder gegen Rechte Dritter noch gegen sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen. Der Käufer ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten nicht mitzuteilen. Eine Zulassung zu unserem Handelssystem ist ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB möglich. Wir sind berechtigt, vom Käufer Nachweise anzufordern, dass er als Unternehmer i.S. von § 14 BGB handelt.

(2) Die auf unserer Website angebotenen Medizinprodukte, Produkte sowie die dazugehörigen Schulungsleistungen dürfen nur zu (zahn-)medizinischen Zwecken von Angehörigen der ärztlichen und zahnärztlichen Heilberufe sowie, soweit gesetzlich zulässig, von (zahn-) medizinischen Assistenzberufen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften verwendet werden.

(3) Abgesehen von der Zustimmung dieser AGB für abzuschließende Warenkäufe ist die Registrierung für die Käufer mit keinen Verpflichtungen verbunden. Der Käufer kann seinen Eintrag jederzeit wieder auf der Internetseite „www.cavitau.de“ unter „Mein Konto“ löschen. Nach der Löschung des Kontos werden alle im Konto hinterlegten Daten gelöscht.

(4) Der Käufer trägt die Verantwortung dafür, seine persönlichen Daten in seinem Konto unter „Mein Konto“ zu aktualisieren und die von ihm vorgenommenen Eintragungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.



§ 2.2 Vertragsschluss


Für die Bestellung unserer Produkte gelten die nachfolgenden Regelungen:

(1) Unsere Waren- und Leistungsangebote sind freibleibend und unverbindlich. Kleinere Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Dieses gilt auch, wenn wir dem Käufer online Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen in elektronischer Form überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Ein Vertragsangebot geben wir mit der Darstellung und Bewerbung einzelner Produkte und Dienstleistungen nicht ab; es handelt sich vielmehr um die Aufforderung an den Käufer, seinerseits ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben (sog. invitatio ad offerendum).

(2) Nach Anlegen eines Kundenkontos kann der Käufer Produkte in unserem Onlineshop auswählen, indem er diese durch Klick auf den Button „IN DEN WARENKORB“ in einen digitalen Warenkorb legt. Zum Abschließen des Bestellvorgangs geht der Kunde zum „WARENKORB“ und wird von dort durch den weiteren Bestellprozess geleitet. Nach der Artikelauswahl und der Angabe aller erforderlichen Bestell- und Adressdaten kann der Käufer durch das Betätigen des Buttons „ZUR KASSE GEHEN“ den Bestellvorgang abschließen. Im nächsten Schritt sieht der Käufer eine Übersicht, in welcher die in den Warenkorb gelegten Artikel mit Preisangabe einschließlich gesetzlich gültiger Umsatzsteuer und ggf. anfallende zusätzliche sonstige Kosten (z.B. Versandkosten) sowie der gewählten Zahlungsart nochmals zusammengefasst sind. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Käufer Eingaben korrigieren bzw. von der Abgabe eines Angebots Abstand nehmen. Zudem kann der Käufer in diesem Schritt eine Rechnungs- und Lieferadresse sowie die Zahlungsmethode auswählen. Durch das anschließende Betätigen des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Angebot der im Warenkorb enthaltenen Produkte vom Käufer abgegeben.

(3) Der Abschluss des Bestellvorgangs wird unmittelbar am Ende des Bestellprozesses durch eine Anzeige auf der Website bestätigt. Wir speichern die Daten des Käufers und der Bestellung und senden dem Käufer unverzüglich eine Bestellbestätigung an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse („Zugangsbestätigung“). Die Versendung der Zugangsbestätigung stellt keine Annahme der Bestellung durch uns dar, sondern bestätigt nur den Zugang des Käuferangebots. Die Zugangsbestätigung kann in wiedergabefähiger Form gespeichert werden. Sollten die vom Käufer bestellten Produkte nicht mehr vorrätig sein oder eine Annahme des Vertrags aus anderen Gründen nicht erfolgen, informieren wir den Käufer hierüber via E-Mail. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(4) Ein Kaufvertrag zwischen dem Käufer und uns kommt nur und erst dann zustande, wenn wir die Bestellung nach Abschluss des Bestellprozesses auf der Website durch eine gesonderte E-Mail gegenüber dem Käufer annehmen und den Vertragsschluss damit bestätigen („Auftragsannahme“). Mit Zugang der Auftragsannahme wird ein Vertrag auf Grundlage dieser AGB über die vom Käufer ausgewählten Produkte und Dienstleistungen geschlossen.

(5) Für die Abwicklung der Bestellung verwenden, speichern und verarbeiten wir die von Käufer im Bestellvorgang zur Verfügung gestellten Daten.



§ 2.3 Besonderheiten bei Kauf von CaviTAU Starter Kits – Erfordernis vorheriger Produktschulung


(1) Beim Kauf von „CaviTAU Starter KITs“ (CaviTAU Starter KIT Light / CaviTAU Starter KIT PRO / CaviTAU Starter KIT Pro +) ist eine Übergabe oder Versendung des Starter KITs an den Käufer vor einer vorherige Einweisung und Produktschulung durch qualifiziertes Fachpersonal ausgeschlossen.


(2) Kommt ein Vertrag über ein „CaviTau Starter KIT“ (CaviTAU Starter KIT Light / CaviTAU Starter KIT PRO / CaviTAU Starter KIT Pro +) zwischen dem Käufer und uns zustande, muss vor der erstmaligen Ingebrauchnahme und Verwendung der vorgenannten Produkte durch den Käufer eine Einweisung und Schulung des CaviTAU Starter KITs durch unser qualifiziertes Fachpersonal nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen durchgeführt werden; eine Übergabe des CaviTAU Starter KITs erfolgt erst nach Durchführung dieser Einweisung und Schulung.


(3) Nach Abschluss des Kaufvertrages über ein Starter KIT werden wir den Käufer binnen drei Werktagen zwecks Vereinbarung eines Schulungstermins kontaktieren. Alle Schulungen werden in unseren Schulungsräumen in der Grünwalderstr. 1 in München durchgeführt. Wir sind verpflichtet, dem Käufer spätestens innerhalb von 90 Tage nach Vertragsschluss zwei alternative Schulungstermine anzubieten, wobei wir darauf hinweisen, dass unsere Schulungen aktuell in der Regel am Freitag oder Samstag durchgeführt werden.

(4) Der Käufer ist berechtigt, mit insgesamt bis zu drei Personen nach vorheriger Anmeldung am vereinbarten Schulungstermin teilnehmen. Die Kosten der Schulung sind im Kaufpreis für das Starter KIT inkludiert, die Kosten für An- und Abreise der vom Käufer benannten Teilnehmer, sowie etwaige Übernachtungskosten und Kosten für die Vergütung der benannten Teilnehmer trägt der Käufer.


(5) Um sicherzustellen, dass unsere Produkte (CaviTAU Starter KIT Light / CaviTAU Starter KIT PRO / CaviTAU Starter KIT Pro +) beim erstmaligen Verwenden nicht ohne Schulung in Gebrauch genommen werden, werden unsere Produkte erst nach der erfolgten Schulung am gleichen Tag an den Käufer übergeben. Gegen Kostentragung kann nach dem Schulungstermin auf Wunsch des Käufers eine Versendung des Starter KITs an den Käufer nach Absprache organisiert werden.


(6) Für Käufer, die bereits eine qualifizierte Schulung für das Starter KIT (CaviTAU Starter KIT Light / CaviTAU Starter KIT PRO / CaviTAU Starter KIT Pro +) bei einem vorherigen Erwerb eines Starter KIT durchgeführt haben, kann gegen Kostentragung auf Wunsch des Käufers eine Versendung des Starter KITs an den Käufer von uns organisiert werden, ohne dass eine nochmalige Schulung durch qualifiziertes Personal erforderlich ist. In diesem Fall sind die anfallenden Versandkosten im Bestellvorgang in unserem Onlineshop mit aufgeführt und werden gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Die vom Käufer bevorzugte Versandart (z.B. mittels DHL) bestimmt der Käufer vor Abschluss des Bestellvorgangs selbst. Eine Erstattung wegen der nicht in Anspruch genommenen Schulung an den Käufer erfolgt durch uns in diesem Fall nicht.



§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug


(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist maximal 4 Wochen ab Vertragsschluss.


(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.


(3) Verlängert sich die Lieferung aufgrund von behördlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz oder aufgrund von Grenzschließungen haben wir diese Verzögerungen nicht zu vertreten, auch wenn entsprechende Maßnahmen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits angeordnet oder absehbar waren.


(4) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.


(5) Die Rechte des Käufers gem. § 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.



§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug


(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager in Grünwald, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist.


(2) Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Bei der Bestellung mehrerer Produkte durch den Käufer, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.


(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.


(4) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H. von 20,00 EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.



§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen


(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, welche im Onlineshop angezeigt werden, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.


(2) Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 2) trägt der Käufer die Transportkosten ab München und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.


(3) Sämtliche Kaufverträge werden nur gegen Vorkasse geschlossen. Der vollständige Kaufpreis wird sofort mit Zugang der Annahme des Vertragsangebots durch uns fällig und von uns, entsprechend der vom Käufer gewählten Zahlungsmethode abgebucht. Wir benutzen hierbei als Übertragungsverfahren eine „SSL-Verbindung“ zur Verschlüsselung der persönlichen Käufer-Daten. Inländische Käufer können mittels Kreditkarte (VISA ®/ Mastercard ®), Lastschriftverfahren, über den Zahlungsdienstleister PayPal © oder mittels Sofort-Überweisung ® bezahlen. Für ausländische Käufer bieten wir ausschließlich eine Zahlung mittels Kreditkarte (VISA ®/ Mastercard ®) an. Abweichend von Satz 3 behalten wir uns bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlungsarten nicht anzubieten und/ oder (zusätzlich) auf andere Zahlungsarten zu verweisen.


(4) Kommt der Käufer mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, ist der Kaufpreis während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.


(5) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.


(6) Wird nach Abschluss des Kaufvertrags erkennbar (etwa durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB) berechtigt.



§ 6 Eigentumsvorbehalt


(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.


(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.


(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.


(4) Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten (b) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. Eine wie auch immer geartete Verarbeitung, Vermischung und /oder Verbindung der gelieferten Waren ist ausdrücklich untersagt.


(a) Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.


(b) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.


(c) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.



§ 7 Gewährleistung


(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.


(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.


(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen, Testberichte), auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir keine Haftung.


(4) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.


(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.


(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.


(7) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Der Käufer ist zudem verpflichtet, an der Fehlerbehebung, etwa durch Aufspielen von Software oder die Bedienung von Fernwartungssoftware in Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitern mitzuwirken. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.


(8) Die Rückgabe bzw. Rücksendung von beanstandeten Geräten durch den Käufer hat stets ausschließlich in dem DDHT - Transportkoffer sowie unter Angabe einer vorab von CaviTAU einzuholenden RMA-Nummer zu erfolgen.


(9) In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.


(10) Wenn die Nacherfüllung nach zweimaligem Nacherfüllungsversuch fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.


(11) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.



§ 8 Sonstige Haftung


(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.


(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur


a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,


b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.


(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.


(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.



§ 9 Verjährung


(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.


(2) Die vorstehende Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.



§ 10 Rechtliche Hinweise für Medizinprodukte


Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den von uns angebotenen Produkten um Medizinprodukte handelt und der Umgang und die Verwendung sowie die regelmäßige Überprüfung dieser Produkte besonderer gesetzlicher und rechtlicher Bestimmungen unterliegen (u.a. Medizinproduktegesetz, MedizinproduktebetreiberVO, StrahlenschutzVO, RöntgenVO, u.a.). Der Käufer ist verpflichtet, sich über die für die Nutzung des jeweiligen Produkts einschlägigen rechtlichen Bestimmungen zu informieren und deren Einhaltung zu gewährleisten. Etwaige Verstöße bei der Handhabung, Anwendung, Aufbewahrung, Inbetriebnahme und Entsorgung unserer Produkte nach Gefahrübergang gehen allein zu Lasten des Käufers.



§ 11 Software


(1) Sofern Software im Lieferumfang unserer Produkte enthalten ist, wird dem Käufer ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung eingeräumt. Dabei handelt es sich um eine Einfachlizenz, wenn nicht ausdrücklich im Kaufvertrag von einer Rechteeinräumung einer Mehrfachlizenz die Rede ist. Das bedeutet, dass die Software vom Käufer nur auf einem Endgerät genutzt werden kann. Ausschließlich für Sicherungszwecke ist es dem Käufer gestattet, eine Kopie zu erstellen.


(2) Alle Rechte der an den Käufer überlassenen Software verbleiben bei DDHT. DDHT ist berechtigt, das im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages erworbene Know-How uneingeschränkt für eigene geschäftliche Zwecke zu verwenden.


(3) Soweit Software als ein Teil eines Produktes geliefert wird, darf der Käufer diese Software nur mit dem im Vertrag genannten Produkt verwenden. Einer Nutzung für ein anderes Produkt muss DDHT ausdrücklich schriftlich zustimmen, es sei denn der Käufer nutzt die Software wegen eines Mangels an einer von DDHT verkauften Hardware vorübergehend mit einem identischen Ersatzgerät.


(4) Der Käufer ist außer im Fall des § 69 e UrhG nicht berechtigt, die Software zu ändern, zurückzuentwickeln, zu übersetzen, Teile herauszulösen oder mit anderen Programmen zu verbinden.


(5) Darüber hinaus ist der Käufer nicht berechtigt, Software an Dritte zu vermieten oder zu verleihen oder Unterlizenzen einzuräumen. Gemeinsam mit einem Gerät erworbene Software darf nur zusammen mit dem dazugehörigen Gerät weiterveräußert werden. Der Käufer darf Software nur an Dritte weiterveräußern, soweit dem Dritten keine weitergehenden Nutzungsrechte an der Software eingeräumt werden, als wir dem Käufer gegenüber eingeräumt haben. Der Käufer darf bei Weiterveräußerung keine Kopie der Software behalten. Mehrfachlizenzen dürfen nur insgesamt weiterveräußert werden.


(6) Der Käufer ist verpflichtet, die Software einschließlich etwaiger Dokumentationen sorgfältig aufzubewahren, so dass Missbrauch ausgeschlossen wird.


(7) Der Kauf von Software umfasst keine Verpflichtung durch DDHT zur Erbringung von Software-Service-Leistungen. Diese bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.


(8) Der Käufer ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm genutzte Software aktualisiert wird, sofern ein Update von uns zur Verfügung gestellt wird.



§ 12 Nutzungsbedingungen mitgelieferter Computer


(1) Sofern im Lieferumfang unserer Produkte (Starter KIT) ein PC oder Notebook (im Weiteren: „Computer“) enthalten ist, wird dieser Computer mit einem Betriebssystem ausgeliefert.


(2) Der Computer ist ausschließlich für den Betrieb des CaviTAU – Produkts bestimmt. Der Computer darf nicht für andere Zwecke genutzt werden.


(3) Die auf dem Computer befindlichen Dateien, die während des Betriebs mit einem CaviTAU Produkt (Ultraschall-Gerät) gespeichert werden, müssen täglich auf einem externen Datenträger sicherungsgespeichert werden. Kommt es zu einem Verlust von Daten auf dem Computer haften wir nicht für einen Datenverlust. Der Käufer ist für den Schutz der Patientendaten auf dem externen Datenspeicher nach den gesetzlichen Vorschiften verantwortlich.



§ 13 Datenschutz


(1) Sämtliche vom Käufer angegebenen personenbezogenen Daten (Titel, Vorname, Nachname, E-Mail, Telefon, Fax, USt-ID) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des jeweils geltenden Datenschutzrechtes speichern, verarbeiten oder in sonstiger Weise verwenden.


(2) Die personenbezogenen Datendes Käufers, soweit diese für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen dem Käufer und uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet. Eine darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten des Käufers für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Käufers.


(3) Vor dem Hintergrund der Auflagen der MDR Vorschriften, konkret der damit verbundenen Post Market Surveillance Anforderungen, erhebt DDHT die Anzahl der durchgeführten Testungen pro Gerät. Es werden keine persönlichen Daten oder Indikationen dokumentiert.



§ 14 Exportkontrolle


(1) Die Erfüllung der Leistungen steht unter dem Vorbehalt, dass diesen keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.


(2) Verzögerungen infolge von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten insoweit außer Kraft.


(3) Ist DDHT eine Vertragserfüllung aufgrund nicht erteilter Genehmigungen nicht möglich, gilt der Vertrag bezüglich der betroffenen Waren als von Anfang an nicht wirksam vereinbart. Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Käufers entstehen daraus nicht.


(4) Die Beschaffung einer etwa erforderlichen Einfuhrgenehmigung obliegt dem Käufer.



§ 15 Compliance, Anti-Korruptionsgesetz


(1) Der Käufer sichern zu, dass er im Einklang mit geltenden gesetzlichen Bestimmungen handelt, insbesondere Regelungen zur Korruptions- und Geldwäschebekämpfung sowie weiteren strafrechtlichen Vorschriften.


(2) Beim Vorliegen eines begründeten Verdachts, dass der Käufer gegen vorstehende Pflichten verstoßen haben könnte, sind wir zum Rücktritt von einem Vertrag berechtigt, wenn uns ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.



§ 16 Salvatorische Klausel


(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.


(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragspartnern einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.



§ 17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand


(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.


(2) Ist der Käufer Kaufmann i.S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Grünwald. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S. von § 14 BGB ist. Erfüllungsort der Lieferverpflichtungen nach diesem Vertrag ist Grunwald. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.




Stand: 13.04.2020